Über den ausgangspunkt des Kompetenzzentrums Sozialwirtschaft

Die Sozialwirtschaft ist ein dynamisch wachsender Markt mit steigender Nachfrage und relativ stabilen Beschäftigungsperspektiven. Ihre Kerngeschäftsfelder sind soziale Dienste für Alte, Arbeitslose, chronisch Kranke und Pflegebedürftige, Familien, MigrantInnen, soziale Randgruppe und Arme. Ihre Beratungs-, Betreuungs- und Unterbringungsleistungen werden stationär, teilstationär, ambulant oder mobil erbracht.

Allerdings werden das Umfeld und die wirtschaftlichen Bedingungen sozialwirtschaftlicher Unternehmen zunehmend schwieriger. Das geht vor allem auf den steigenden Kostendruck, die fortwährende Ausweitung des Berichts- und Kontrollwesens, niedrige Löhne und Gehälter, hohe Burnout-Belastungen und eine erhöhte Konfliktintensität im Umgang mit der öffentlichen Hand als Hauptfinancier zurück.

Die öffentliche Hand gesteht dabei den sozialwirtschaftlichen Unternehmen (gemeinnützigen freien Wohlfahrtsträgern) keinen sozialpolitischen Gestaltungsauftrag mehr zu, sondern versteht diese vielmehr nur noch als Erfüllungsgehilfe. Diese Einstellung kollidiert mit dem Selbstverständnis vieler sozialwirtschaftlicher Unternehmen (und ihrer Beschäftigten), die für sich einen sozial- und gesellschaftspolitischen Auftrag erkennen und diesen auch umsetzen wollen.

In der Tat werden soziale Dienstleistungen im Auftrag der öffentlichen Hand in einem Finanzierungsmix (Subventionen, Leistungsverträge, Einzelleistungen, Eigenleistungen der KlientInnen, Eigenwirtschaftsleistungen der sozialwirtschaftlichen Unternehmen) erbracht. Dabei sind die sozialwirtschaftlichen Unternehmen mit unterschiedlichen Leistungsvergaben und Abrechnungslogiken (Gemeinde, Land, Bund, ESF) konfrontiert. Sukzessive werden die ´Accountability`- Anforderungen (Kalkulation, Dokumentation, Bilanzierung) sowie die Wirtschaftlichkeitsvorgaben (Auslastungsquote, Eigenwirtschaftsquote, Bildung von Rücklagen und Rückstellungen, finanzielle Risikotragung) verschärft. Leistungsverträge werden idR nur kurz-befristet (einjährig) abgeschlossen. Die mittelfristige Planbarkeit sozialwirtschaftlicher Leistungserbringung wird damit beeinträchtigt. Es existiert über die Bundesländer hinweg kein einheitliches Normkostenmodell für die Verrechnung sozialer Dienste. Auch innerhalb einzelner Bundesländer werden sozialwirtschaftliche Unternehmen unterschiedlich behandelt.

Im Ergebnis kommt es auf seiten der sozialwirtschaftlichen Unternehmen zu finanzwirtschaftlichen Engpässen, Haftungs- und Konkursrisiken, systematischer Unterbezahlung (teilweise keine Abstimmung mit dem BAGS-KV), hohem ´turnover` im betrieblichen Personalwesen, überdurchschnittlich hohen Krankenstands- und Burn-Out-Belastungen. Geschäftsführungen haben geringe Handlungsspielräume und stehen kontinuierlich unter ökonomischem Druck.